Kfz-Schein im Auto – grob fahrlässig!
Den kompletten Versicherungsschutz bei Diebstahl riskiert jeder Fahrzeughalter, der seinen Fahrzeugschein dauerhaft im Auto aufbewahrt.
Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (OLG Celle, Urteil vom 09.08.2007, Aktenzeichen 8U62/07) stellt eine dauerhafte Verwahrung des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eine grob fahrlässige Gefahrenerhöhung dar, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt.
Bewahren Sie lediglich eine Kopie des Kfz-Scheins im Autos auf!
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